
23.06.19 –
KV Rottal-Inn
Aufgrund der jetzigen Rechtsprechung sieht sich der Zweckverband Erholungsgebiet gezwungen, zwei der drei Badestege am Rottauensee in Postmünster "ohne schuldhaftes Zögern" zu entfernen. Da hilft auch nicht, dass der amtierende Vorsitzende und örtliche Bürgermeister Stefan Weindl sowie Rathauschef Wolfgang Beißmann (Pfarrkirchen) die Entscheidung mit großem Bedauern treffen. Das Baden selbst bleibt natürlich erlaubt.
Hintergrund: Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge wird die Aufsichtspflicht sowohl für abgesperrte Naturbäder als auch für frei zugängliche Badestellen massiv verschärft. Am örtlichen Stausee gelten der Nord- und der Südsteg sowie der Wasserwachtsteg neben dem Bootshafen als Badestellen. Nach den aktuellen rechtlichen Bestimmungen müssen Kommunen überall dort, wo sie badtypische Einrichtungen wie Stege vorhalten, diese unter ständige Aufsicht stellen.
Zweckverbandschef Stefan Weindl: "Tun wir es nicht, sind wir haftungsrechtlich angreifbar." Wolfgang Beißmann fügt hinzu: "Alternativ müssten wir eine Vielzahl von Bademeistern einstellen sowie die Stege stets sperren, wenn niemand Dienst tut." Dazu sieht sich der Zweckverband natürlich außerstande. Folge: Die Stege am Nord- und Südufer müssen zeitnah abgebaut werden, wie der Zweckverband bei einem Pressegespräch mitteilte. − has
Quelle: Passauer Neue Presse vom 23.06.2019
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