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Zum fraktionsübergreifenden Antrag, die Verfassungstreue der AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, erklärt der niederbayerische Abgeordnete Erhard Grundl (Grüne):
„Die AfD ist gerichtsfest seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz bundesweit derzeit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft, die Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sind vor Ort seitens des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Die Debatte über eine Prüfung der Verfassungstreue der AfD beim Bundesverfassungsgericht kommt im Deutschen Bundestag voran.
Eine fraktionsübergreifende Initiative der koordinieren Abgeordneten Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Martina Renner (Die Linke) und Stefan Seidler (SSW) geht den nächsten Schritt. Sie sagen: „Ab heute laden wir alle Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen ein, sich unserer Initiative anzuschließen.“
Das Grundgesetz folgt dem Leitbild einer wehrhaften Demokratie. Als Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik wissen wir, dass demokratischer Wahlerfolg keine Verfassungsfeindlichkeit legitimieren kann. Daher weist Art. 21 GG dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über die Verfassungsgemäßheit einer Partei zu. Eine parteiübergreifende Initiative aus der Mitte des Deutschen Bundestags fordert das Parlament auf, zeitnah ein solches Verfahren zu starten, um die
Verfassungsmäßigkeit der AfD durch Karlsruhe zu überprüfen.
In dem Antrag heißt es, die „Verantwortung“ der demokratischen Abgeordneten „gebietet“ es, „eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen“, ob die AfD verfassungswidrig ist. Die Möglichkeit einer solchen Prüfung sieht das Grundgesetz in Artikel 21 Absatz 2 ausdrücklich vor.
“Dieses Vorgehen unterstütze ich.“
Foto: Robert Paul Kothe
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