Als einer der Unterzeichner des Gruppenantrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Abschaffung des Paragrafen 218 und zur Legalisierung von Abtreibungen, erklärt der niederbayrische Abgeordnete Erhard Grundl, Sprecher für Kultur- und Medienpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
Der Kampf um die Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen und der Einsatz für die Selbstbestimmungsrechte von Frauen begleitet mich mein ganzes politisches Leben.
Kern unseres Antrags ist es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafrecht herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche nach medizinischer oder kriminologischer Indikation in Zukunft rechtmäßig und straffrei sein. Geregelt werden sollte das künftig im Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Dieser Gesetzentwurf sollte noch vor Ende der Legislatur verabschiedet werden und so eine zeitgemäße und grundrechtskonforme Regelung für Frauen in Deutschland gewährleisten. Darunter würde die medizinische Versorgung der Eingriffe durch die Krankenkassen möglich. Die Wartepflicht von drei Tagen würde entfallen. Hierzu legten die Abgeordneten einen weiteren Gruppenantrag zur Verbesserung der Versorgung vor.
Grundl fügt hinzu: „Entscheidend ist für mich: Frauen werden endlich entkriminalisiert!“
Foto: Paul Kothe
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