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Am heutigen Donnerstag wurde im Bundestag die 29. Gesetzesänderung des BAföG verabschiedet. Damit ist auch der dritte Schritt der grundlegenden Reform der Ausbildungsförderung in dieser Wahlperiode beschlossen.
„Auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit ist das BAföG eines der wichtigsten Instrumente“, so die grüne Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger, die für ihre Fraktion im Ausschuss für Bildung und Forschung sitzt. „Diese groß angelegte Reform war dringend notwendig geworden, da durch jahrelangen Stillstand das BAföG längst nicht mehr der Lebensrealität der Studierenden entsprochen hat. Die Verbesserungen im BAföG werden noch zu diesem Wintersemester und Schuljahresstart in Kraft treten, wovon viele Studierende und Schülerinnen und Schüler unmittelbar profitieren werden.“
Besonders wichtig in dieser Novelle ist die Einführung der Studienstarthilfe, die von Bündnis 90/Die Grünen entwickelt wurde. Junge Menschen, die Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind oder deren Eltern ein besonders geringes Einkommen haben, werden zum Studienstart einen einmaligen Zuschuss von 1000 Euro erhalten. „Das soll den Start ins Studium erleichtern und wird bei ersten größeren Kosten wie z.B. dem Umzug, Semesterbeitrag und Mietkaution helfen. Denn die Entscheidung für ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, so die Abgeordnete weiter.
Außerdem werden die Freibeträge für Eltern-Einkommen nochmals um über fünf Prozent angehoben, insgesamt sind sie damit seit 2021 um 27 Prozent gestiegen. Dadurch erhalten heute deutlich mehr junge Menschen Zugang zum BAföG. Zudem werden Grundfördersätze und die Wohnpauschale erhöht, um auf die steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten zu reagieren. „Klar ist: BAföG muss der Studienrealität angepasst werden, ansonsten bleiben zahlreiche Studierende auf der Strecke. So schaffen schon heute nur ein Drittel der Studierenden ihren Abschluss in der Regelstudienzeit. Ein weiterer Erfolg ist deshalb die Einführung eines neuen „Flexisemesters“, womit Studierende ein Semester länger als die Regelstudienzeit gefördert werden können“, berichtet Schönberger. Ebenso werden die Möglichkeiten für einen Studienfachwechsel erweitert.
„Mit der 29. BAföG-Reform und allen Reformen seit 2021 leisten wir einen wesentlichen Beitrag, um BAföG als essentielles Instrument der Bildungsgerechtigkeit zu stärken und Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen“, fasst Schönberger die Verbesserungen zusammen.
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